Für wen ist unser Angebot da?
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit individuellem Unterstützungsbedarf,
der in Kita, Schule oder Hort nicht ausreichend durch die vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden kann.
Dieser Bedarf kann beispielsweise bestehen bei:
– geistiger oder körperlicher Behinderung
– Sinnesbeeinträchtigungen
– Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)
– Aufmerksamkeitsstörungen (z. B. ADHS)
– schwerer Mehrfachbehinderung
– Beeinträchtigungen im Bereich Kommunikation oder sozial-emotionaler Entwicklung
Die rechtlichen Grundlagen für unsere Arbeit ergeben sich aus:
📌 §§ 112, 113 SGB IX – für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung (z. B. mit der Diagnose Autismus)
📌 § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
KidsSupporter bietet im Rahmen dieser Leistungen eine individuelle 1:1-Betreuung im Kita-, Schul- und Hortkontext,
insbesondere auch für junge Menschen mit Autismus.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit
voraussichtlich länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch
ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist – oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
🧩 Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Kindern den Besuch einer Schule oder Kita zu ermöglichen,
die ihren Fähigkeiten entspricht und ihre Entwicklung fördert.
👨👩👧👦 Für Betroffene, Sorgeberechtigte oder Angehörige bietet KidsSupporter eine individuelle und einfühlsame Beratung an –
gemeinsam finden wir den passenden Weg.
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